Bauantrag längst eingereicht - Hoppla! :-o

Eigentlich dachten wir ja, dass sich unser Bauantrag verzögert. Letzte Woche habe ich dann aber "nebenbei" von Herrn Kühne am Telefon erfahren, dass er den Bauantrag schon längst beim Bauamt abgegeben hat! :-o

Hoppla, dass ging uns ja fast ein wenig schnell... Wir hatten zwar die entsprechenden Grundrisse von ihm vorab erhalten und auch abgesegnet, aber alles andere haben wir gar nicht mehr zu Gesicht bekommen - nicht einmal den Lageplan.... Das fand ich ein wenig - sagen wir mal - merkwürdig. Möglich war das natürlich, da wir Dannenmann eine entsprechende Vollmacht ausgestellt haben (die allerdings auch besagt, dass wir bei jeder Handlung entsprechend zustimmen müssen). Auf der anderen Seite gibt es sowieso nicht sehr viel zu entscheiden, denn die Lage des Gebäudes usw. ist durch den Vorbescheid sowieso genau festgelegt. Trotzdem hätte ich es irgendwie gut gefunden, wenn man uns vorher ein Exemplar überreicht hätte.

Da das Bauamt wohl noch zuätzliche Exemplare haben wollte, haben wir bis heute keine Kopie erhalten. Die sind gerade in Arbeit und sollen dann kurzfristig auch den Weg zu uns finden.

Schauen wir mal. auf jeden Fall wurde der Bauantrag wie vereinbart am 20.11.2012 abgegeben. Das hatte damals Herr Kühne auch so angekündigt. Das Dannenmann sich an seine gemachten Zusagen hält finden wir richtig klasse!

Leider fehlte aber im Grundbuch noch ein Eintrag, dass die Stadt Dresden Wegerecht auf unserer Privatstraße erhält, daher mussten wir noch einem Eintrag im Baulastenverzeichnis zustimmen. Der Bauantrag war dann am 04.12.2012 vollständig und damit ist der Stichtag zur Bearbeitung dann der 04.03.2013 (unglaublich: 3 MONATE!). Wie wir schon erfahren haben, schöpft die Stadt Dresden leider die maximale Bearbeitungszeit grundsätzlich aus :-( Sei's drum - es nützt ja nichts. Behörden eben. Die haben ja grundsätzlich immer viiiiiieeeeeel Zeit, das war schon bei der Bearbeitung unseres Grundbucheintrags so.

Zum Glücl liegen wir damit noch sicher in der mit Dannenmann vereinbarten Festpreisgarantie (Baubeginn 6 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages).

Jetzt heisst es also: Warten auf das Bauamt.

Eingangsbestätigung des Bauantrags