Grundstück / Teil 7: Eintragung im Grundbuch und Bezahlung Kaufpreis

Am Wochenende hatten wir Post von unserem Notar im Briefkasten: Vom Grundbuchamt sind alle Vorbereitungen getroffen worden, um unser Grundstück auf unseren Namen zu übertragen.

Das läuft so ab, dass man zunächst als neuer Besitzer vorgemerkt wird (wenn ich mich recht erinnere heisst das offiziell Auflassungsvormerkung) und man hat auch das Recht, eine Grundschuld vormerken zu lassen. Letzteres ist wichtig, damit die Bank zustimmt das Grundstück auch zu kaufen (obwohl es einem ja noch nicht gehört und man somit eigentlich keine Sicherheit für die Bank hat - die Maus würde sich also in den eigenen Schwanz beissen...).

Wir dürfen also jetzt den Kaufpreis auf das Konto unseres Verkäufers überweisen, der damit um eine ganze Stange Geld reicher wird :-) Nachdem er das Geld erhalten hat und dieses auch dem Notar bestätigt hat, benachrichtigt der Notar wiederum das Grundbuchamt und das Grundbuch wird entsprechend umgeschrieben. Ich vermute, dass wir vorher noch die Grunderwerbssteuer bezahlen müssen, damit dann wirklich alle Voraussetzungen vorliegen. Bisher haben wir vom Finanzamt aber nur einen Fragebogen bekommen, wo man detailliert angeben musste, bei wem man das Grundstück gekauft hat und wie man von dem Grundstück erfahren hat usw. Ziel ist es für das Finanzamt herauszufinden, ob Grundstücks- und Hausverkäufer irgendwie in Verbindung stehen. Dann wird die Grunderwerbssteuer nämlich auf den Gesamtpreis (Haus und Grundstück) fällig!

Alles in allem hat die Bearbeitung des Grundbuchamtes doch ziemlich lange gedauert. Gekauft haben wir das Grundstück am 29.08.2012, die Bestätigung des Notars haben wir am 03.11.2012 im Briefkasten gehabt. Macht 66 Tage = 2 Monate Bearbeitungszeit.