Teil 2: Eintragung einer Baulast - Oder der behördliche Paragraphendschungel-Wahnsinn

Es sieht so aus, als ob es eine unendliche Geschichte werden wird... Auf jeden Fall wird uns diese Baulastgeschichte noch eine ganze Weile beschäftigen.

Beim Bauamt hat man wohl selbst nicht so recht den Überblick. Vor ein paar Tagen war unser Nachbar, der den Baulastantrag zeitgleich mit uns abgegeben hat, nochmal beim Bauamt.

Alle Anträge sind noch nicht genehmigungsfähig! Warum? Auf dem Lageplan fehlt die Eintragung einer Länge der Baulast!

Tja, bei einer unregelmäßigen Form wie unsere Straße ist es nun einmal schwierig, "die Länge" einzutragen. Unser Vermessungsbüro hatte das damals schon bemerkt und sich mit dem Bauamt abgesprochen: es sollte dann einfach die Kontur bemaßt werden. Macht ja Sinn.

Nun hat sich das Bauamt Dresden aber die eigenen Vorschriften noch einmal durchgelesen und ist nun der Meinung: nein, da steht "Länge" in der Vorschrift, also muss auch eine Länge in die Zeichnung. Schön, dass einem das jetzt einfällt, wo die Zeichnung schon fertig ist...

Auf die Nachfrage, welche Länge denn bei einer unregelmäßigen Form bemaßt werden soll, kam die Antwort: ach, irgendeine. Am besten die jeweils äußersten Punkte.
Ja, haben die beim Bauamt Dresden eigentlich noch alle Tassen...

Nun muss also nochmal das Vermessungsbüro ran und die Zeichnung korrigieren. Die müssen wieder vom Vermesser unterschrieben werden und erneut im Original eingereicht werden. Und wir müssen erneut 13 Kopien für alle Ausfertigungen des Baulastantrags anfertigen. Ja, richtig gelesen: 13 Ausfertigungen!

Das ist ein wirklicher behördlicher Wahnsinn! Und beim Bauamt scheint keiner so richtig Bescheid zu wissen, das ist das eigentlich traurige daran...

Der Wahnsinn geht weiter...