Eintragung einer Baulast - Oder der behördliche Paragraphendschungel-Wahnsinn

Ich habe mein Leben lang noch nicht viel mit Behörden zu tun gehabt - mal einen neuen Ausweis beantragt, mal mich mit einer neuen Adresse umgemeldet, mal ein neues Auto angemeldet. Somit konnte ich eigentlich immer nur schmunzeln, wenn ich irgendwo etwas von Paragraphendschungel gehört oder gelesen habe.

Aber wenn man einen Bauantrag stellt, dann erwischt einen der komplette behördliche Dschungel an Paragraphen, Vorschriften, Verfahrensanweisungen, Beamten und Verordnungen wie ein unbarmherziger Tsunami. Ohne Mitleid. Ungebremst. Ohne Gnade.

Naja, generell muss ich hier noch eines vorwegstellen: Die Sachbearbeiter können natürlich auch nichts dafür. Sie haben ihre Vorschriften und Anweisungen. Und wenn man bei einer Behörde arbeitet, kann man nunmal nicht einfach mal so "Fünfe gerade sein lassen". Und alle (ohne Einschränkung!) Behördenmitarbeiter, mit denen ich gesprochen habe, waren immer sehr nett, hilfsbereit und geduldig. Sie haben immer versucht weiterzuhelfen oder Tipps zu geben. Auch kam mir nie jemand "pampig". Ich denke, dass liegt einfach daran, dass "wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus" einfach immer gilt. Aber man erreicht sie eben nur von 8-12 Uhr und oft klingelt halt auch das Telefon - und klingelt und klingelt und klingelt und niemand geht ran. Ist halt so. Wenn man sich damit abfindet und es nicht persönlich nimmt, dann geht auch alles seinen (nun nicht mehr sozialistischen) Gang...

Nun aber zum eigentlichen Thema meines Eintrags: Eintragung einer Baulast

Unser Grundstück liegt an einer Privatstraße, diese Straße gehört uns zu 1/6. D. h. man kann nur auf das Grundstück über die Privatstraße gelangen. Letztendlich habe ich mir darüber keine weiteren Gedanken gemacht. Hierbei gibt es aber einiges zu beachten:

So sind im Grundbuch zum Beispiel sogenannte Grunddienstbarkeiten für die Telekom, die Stadtentwässerung und auch die DREWAG (Strom/Wasser) eingetragen. Diese erlauben den Firmen Ihre Leitungen über das Straßengrundstück zu ziehen.

Unser Grundstücksverkäufer, Herr Vlatschkov, hat aber leider übersehen, dass es unbedingt auch eine Grunddienstbarkeit für die untere Bauaufsichtsbehörde geben muss, damit diese während der Bauphase auch auf das Grundstück gelangen kann. Ohne dieses Recht gibt es keine Baugenehmigung... Das hatte unsere Sachbearbeiterin vom Bauamt gleich nachdem wir den Bauantrag eingereicht hatten uns mitgeteilt (und ich habe jetzt gesehen, dass es auch im Bauvorbescheid steht - d. h. sowohl unser Notar als auch Herr Vlatschkov hätten es wissen können...).

Nun gäbe es 2 Möglichkeiten: Entweder man lässt noch nachträglich im Grundbuch eine Grunddienstbarkeit eintragen oder man gewährt der unteren Baubehörde später über ein "Baulast" genanntes Verfahren Zugang zum Grundstück. Eine Baulast ist nichts anderes als eine Grunddienstbarkeit, nur dass diese nicht ins Grundbuch eingetragen wird sondern direkt bei der Baubehörde im sogenannten Baulastenkataster eingetragen wird. Das erschien mir damals als die einfachste Möglichkeit und so habe ich der Eintragung einer Baulast zugestimmt.

Aber es kommt meist anders als man denkt...

Jetzt haben wir die Auflagen bekommen, die erfüllt sein müssen, um eine Baulast einzutragen:

  • Es muss ein extra Lageplan eines öffentlich bestellten Vermessers erstellt werden, wo die Baulast in braun schraffiert mit Bemaßung eingetragen wird.
  • Es müssen beglaubigte(!) Grundbuchauszüge aller 6 Besitzer der Privatstraße mit eingereicht werden. Diese dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
  • Es muss ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster, nicht älter als 6 Monate, mit eingereicht werden
  • Die Baulast muss von jedem der 6 Bauherren(!) separat beantragt werden
  • Alle 6(!) Bauherren müssen unterschreiben
  • Die Unterschriften müssen notariell beglaubigt werden oder im Bauamt direkt geleistet werden
  • Den Rest des 1-seitigen DINA4 Blattes mit Auflagen lasse ich hier mal weg.

Na prima, komplizierter (und teurer) geht's wohl nicht mehr... Also habe ich im Bauamt angerufen und einen sehr netten Herren an der Strippe gehabt. Unsere Sachbearbeiterin ist im Urlaub. Ja, sagte er mir, das ist kompliziert. Viel einfacher wäre es, das im Grundbuch eintragen zu lassen. Dann muss man das nur einmal für alle 6 Bauherren machen und fertig.

Ok, habe ich mir gedacht, rufe ich mal beim Notar an. Aber irgendeinen Haken, warum das auch nicht geht, wird es sicher auch geben. Und ich hatte recht. Ich hatte unsere Sachbearbeiterin am Telefon, die mich gleich unterbrach, als ich von der Baulast und Baubehörde anfing. Ja, sagte sie, dass haben mir die anderen Bauherren auch schon erzählt. Geht aber nicht so einfach (Ach? Tatsächlich? Damit hätte ich garnicht gerechnet...!). Denn jetzt sind auf die Straße ja schon verschiedene Grundschulden der einzelnen Banken eingetragen. D. h. eine Grunddienstbarkeit für die Bauaufsichtsbehörde würde nach den Grundschulden der Bank eingetragen werden. Im Falle einer Zwangsversteigerung wäre diese also weg. Das akzeptiert die Baubehörde nicht. Also müsste man jetzt jede Bank aller 6 Bauherren anschreiben, ob sie in der Rangfolge nach hinten rücken würden. Selbst wenn sie das akzeptieren würden, würden sie sich das bezahlen lassen. Und der Notar würde auch wiederum Gebühren verlangen. Und natürlich das Grundbuchamt. Und das Ganze würde wahrscheinlich ewig dauern. Na toll, also geht's auch nicht so herum. Toll, dass das sowohl unser Grundstücksverkäufer als auch unser Notar wohl irgendwie verpennt haben...

Also geht es jetzt nur noch über die Eintragung einer Baulast mit allem Aufwand für uns 6 Bauherren und den ganzen Zusatzkosten für Grundbuchauszüge, neuen Lageplänen usw. usw.

DAS NERVT GEWALTIG!

Also habe ich gestern noch Kontakt mit einem weiteren Grundstücksbesitzer per Mail aufgenommen (die ich ja auch alle noch garnicht kenne und wo ich nicht mal die Namen/Adressen alle habe, da das ja Datenschutz ist und der Notar diese Daten nicht rausgibt - na klasse). Dieser hatte wiederum Kontakt mit einer weiteren Bauherrin, die wiederum wohl auch noch Kontakt mit einer anderen Bauherrin hat. :-) Eines der Grundstücke ist noch nicht verkauft, gehört also noch Herrn Vlatschkov. Uns würde also nur noch der Name des letzten Bauherren fehlen... Die Daten werde ich gleich mal beim Vlatschkov anfordern, de rmuss ja wissem, wem er was verkauft hat :-). Die beiden anderen Straßenbesitzer, mit denen ich jetzt Kontakt per Mail hatte, sind schon etwas weiter in den Planungen und ärgern sich auch bereits mit dem Bauamt herum, da zumindest einer kurz vorm Baubeginn ist. Mal sehen, was sie so herausbekommen.

Ich bin nur froh, dass wir noch etwas Zeit bis zum Baubeginn haben (voraussichtlich ca. 6 Wochen). So kann ich mich jetzt um den ganzen Sche..... noch kümmern.